Warum eine Patientenverfügung so entlastend ist
Niemand setzt sich gerne mit Situationen auseinander, in denen man nicht mehr selbst sprechen kann. Gleichzeitig erleben viele Familien genau dann, wie schwierig Entscheidungen werden, wenn es keine klare schriftliche Grundlage gibt. Eine Patientenverfügung gibt Orientierung, schützt Ihren Willen und nimmt Angehörigen Druck weg. Für Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachpersonen wird deutlich, welche Behandlungen Sie wünschen und welche Sie ablehnen.
Gerade in Zürich, wo im Alltag vieles schnell läuft und medizinische Angebote breit sind, lohnt sich eine saubere Regelung. Sie schaffen Verlässlichkeit für Akutsituationen im Spital, für Übergänge in die Reha oder auch zu Hause mit Unterstützung durch eine Spitex oder durch private Pflege wie SwissCare Züri.
Was eine Patientenverfügung in der Schweiz rechtlich bedeutet
In der Schweiz ist die Patientenverfügung bundesrechtlich geregelt und gilt damit auch im Kanton Zürich. Seit dem 1. Januar 2013 sind die Regeln im Zivilgesetzbuch festgehalten, konkret in den Artikeln 370 bis 373. Der Kern ist einfach. Eine urteilsfähige Person kann schriftlich festlegen, welche medizinischen Massnahmen sie später will oder nicht will, falls sie einmal urteilsunfähig wird.
Wichtig ist auch der Anwendungsfall. Eine Patientenverfügung greift erst dann, wenn Sie urteilsunfähig sind und Ihren Willen nicht mehr selbst äussern können. Solange Sie urteilsfähig sind, zählt immer das aktuelle Gespräch und Ihre aktuelle Zustimmung.
Checkliste Schritt für Schritt zur eigenen Patientenverfügung
Die folgenden Punkte führen Sie strukturiert durch den Prozess. Wenn Sie sich Zeit nehmen, entsteht ein Dokument, das im Ernstfall wirklich hilft.
- Schritt 1 Sie klären Ihre Werte und Ziele. Überlegen Sie, was für Sie Lebensqualität bedeutet, welche Zustände Sie als zumutbar erleben und wo für Sie Grenzen sind.
- Schritt 2 Sie wählen eine geeignete Vorlage. In der Schweiz werden häufig umfassende Formulare genutzt, die typische Behandlungssituationen abdecken.
- Schritt 3 Sie definieren konkrete medizinische Wünsche. Dazu gehören Reanimation, künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Dialyse, Antibiotika, Operationen und Schmerztherapie.
- Schritt 4 Sie bestimmen eine Vertretungsperson. Das ist die Person, die mit dem Behandlungsteam spricht, wenn Interpretationsfragen auftauchen und Sie selbst nicht urteilsfähig sind.
- Schritt 5 Sie halten fest, was Ihnen im Sterbeprozess wichtig ist. Das kann symptomlindernde Behandlung, Ruhe, bestimmte Rituale oder der Wunsch nach Begleitung sein.
- Schritt 6 Sie machen das Dokument formgültig. Es braucht Schriftlichkeit, ein Datum und Ihre Unterschrift.
- Schritt 7 Sie sorgen dafür, dass die Patientenverfügung im Notfall gefunden wird. Das ist oft wichtiger als die perfekte Formulierung.
- Schritt 8 Sie überprüfen regelmässig, ob das Dokument noch passt. Bei Änderungen datieren und unterschreiben Sie neu.
Inhalt, der in der Praxis den entscheidenden Unterschied macht
Eine Patientenverfügung soll nicht medizinisches Fachwissen ersetzen. Sie soll klar machen, was für Sie zählt. Besonders hilfreich sind Formulierungen, die Entscheidungen steuern, ohne sich in Details zu verlieren. Viele Menschen profitieren von einer Kombination aus konkreten Anweisungen und einer Wertebeschreibung.
Diese Inhalte sind in der Praxis besonders relevant.
- Werte und Prioritäten Sie beschreiben, ob Ihnen Lebensverlängerung in jedem Fall wichtig ist oder ob Komfort, Autonomie und Symptomlinderung im Vordergrund stehen.
- Umgang mit schweren Hirnschädigungen Sie halten fest, wie Sie entscheiden würden, wenn keine Aussicht auf Wiedererlangen von Bewusstsein oder Kommunikation besteht.
- Umgang mit fortgeschrittener Demenz Sie beschreiben, welche Ziele dann gelten sollen, etwa palliative Ausrichtung statt belastender Eingriffe.
- Reanimation und Intensivmedizin Sie entscheiden, ob Wiederbelebung, Beatmung oder Intensivstation für Sie in Frage kommen und unter welchen Bedingungen.
- Künstliche Ernährung und Flüssigkeit Sie legen fest, ob und wann Sonden oder Infusionen eingesetzt werden sollen.
- Schmerz- und Symptombehandlung Sie können ausdrücklich festhalten, dass Leiden gelindert werden soll, auch wenn dies die Lebenszeit allenfalls verkürzen könnte.
- Ort und Begleitung Sie können Wünsche zum Sterbeort, zu seelsorgerischer Begleitung oder zu Angehörigenkontakt notieren.
Formvorschriften und warum sie so wichtig sind
Damit eine Patientenverfügung anerkannt wird, muss sie schriftlich verfasst sein, datiert und unterschrieben. Wenn Sie später etwas ändern, erstellen Sie am besten eine neue Version, die Sie wieder datieren und unterschreiben. Das verhindert Unsicherheit darüber, welche Fassung die aktuellste ist.
Bewahren Sie alte Versionen nicht einfach zusammen mit der neuen auf. Wenn mehrere Fassungen im Umlauf sind, kann das im Notfall zu Verzögerungen führen. Besser ist es, ältere Fassungen klar als ungültig zu kennzeichnen oder zu vernichten, je nachdem, wie Sie Ihre Unterlagen organisieren.
Hinterlegung und Auffindbarkeit im Ernstfall
Eine Patientenverfügung hilft nur, wenn sie rechtzeitig gefunden wird. Darum lohnt es sich, das Thema Auffindbarkeit bewusst zu lösen. Viele Menschen informieren Hausärztin oder Hausarzt, nahestehende Personen und die gewählte Vertretungsperson. Zusätzlich kann eine zentrale Hinterlegung sinnvoll sein.
In Zürich wird häufig die Hinterlegung beim Schweizerischen Roten Kreuz genutzt. Die Hinterlegung ist kostenpflichtig und wird von einer Fachperson auf Vollständigkeit geprüft, was zusätzliche Sicherheit schaffen kann. Wenn Sie später Änderungen machen, senden Sie die neue Version erneut ein, damit die Hinterlegung aktuell bleibt.
Praktische Massnahmen, die sich bewährt haben.
- Sie geben der Vertretungsperson eine Kopie und sagen klar, wo das Original liegt.
- Sie hinterlegen eine Kopie bei Ihrer Hausarztpraxis oder bitten um einen Hinweis in der Krankengeschichte.
- Sie tragen eine Notfallkarte im Portemonnaie, die auf die Existenz der Patientenverfügung hinweist.
- Sie speichern eine digitale Kopie, wobei Sie trotzdem dafür sorgen, dass im Notfall ohne Passwortsuche klar ist, wo sie liegt.
Patientenverfügung und Ärztliche Notfallanordnung, eine starke Kombination
Eine Patientenverfügung ist oft mehrere Seiten lang und beschreibt Werte sowie Grundsatzentscheide. In akuten Situationen zählt aber manchmal jede Minute. Hier kann eine Ärztliche Notfallanordnung hilfreich sein. Sie ist ein formularmässiges Dokument, das medizinische Fragen für den Notfall besonders knapp festhält und mit Ärztinnen oder Ärzten erarbeitet wird.
Für viele Menschen passt eine Kombination gut. Die Patientenverfügung liefert den Hintergrund und die Leitlinien. Die Ärztliche Notfallanordnung übersetzt dies in klare Notfallentscheide, die Rettungsdienst und Notfallteam schnell erfassen können. Wenn Sie diesen Weg wählen, ist Konsistenz wichtig, damit sich die Dokumente nicht widersprechen.
Zürich spezifisch, was Sie wirklich wissen müssen
Für die Patientenverfügung gelten in Zürich primär die bundesrechtlichen Regeln. Es gibt in der Praxis zwar viele Informationsangebote von Stadt, Kanton, Fachgesellschaften und Ärztinnen und Ärzten. Entscheidend bleibt aber, dass Ihr Dokument formgültig ist, Ihren Willen nachvollziehbar abbildet und im Notfall erreichbar ist.
Aktualisieren, wann es besonders sinnvoll ist
Viele Menschen unterschreiben eine Patientenverfügung einmal und legen sie dann weg. Das ist verständlich, führt aber dazu, dass der Inhalt nicht mehr zum Leben passt. Besser ist eine regelmässige kurze Standortbestimmung. Auch eine kurze Bestätigung mit neuem Datum und Unterschrift kann hilfreich sein, wenn Sie inhaltlich nichts ändern wollen.
Diese Situationen sprechen besonders für eine Überprüfung.
- Sie erhalten eine neue Diagnose oder es verändert sich der Verlauf einer chronischen Krankheit.
- Sie haben neue Erfahrungen gemacht, etwa durch einen Spitalaufenthalt oder durch die Pflege eines Angehörigen.
- Ihre Werthaltung verändert sich, weil sich Lebensumstände, Beziehungen oder Ihre Sicht auf Belastungen ändern.
- Die gewählte Vertretungsperson passt nicht mehr, etwa wegen Umzug, Konflikten oder Überlastung.
Häufige Fehler, die im Notfall zu Stress führen
- Zu allgemein formuliert Wenn nur steht, dass man keine lebensverlängernden Massnahmen will, bleiben im Ernstfall viele Fragen offen.
- Zu technisch formuliert Wenn ein Dokument fast nur medizinische Begriffe enthält, fehlt oft die Wertebasis, die bei Grenzfällen hilft.
- Die falsche Person als Vertretung Wenn die Vertretungsperson überfordert ist oder Ihre Werte nicht teilt, wird es schwierig.
- Nicht auffindbar Wenn niemand weiss, wo das Dokument liegt, wird häufig trotzdem nach Standardprotokoll behandelt.
- Veraltete Versionen im Umlauf Wenn mehrere Fassungen existieren, kann wertvolle Zeit verloren gehen.
Mini Checkliste zum Abhaken
- Ich habe meine Werte, Grenzen und Ziele in eigenen Worten festgehalten.
- Ich habe konkrete Aussagen zu Reanimation, Beatmung und Intensivmedizin gemacht.
- Ich habe geregelt, wie ich zu künstlicher Ernährung und Flüssigkeit stehe.
- Ich habe Symptomlinderung und Schmerztherapie klar gewünscht.
- Ich habe eine Vertretungsperson bestimmt und sie informiert.
- Meine Patientenverfügung ist schriftlich, datiert und unterschrieben.
- Hausarztpraxis, Angehörige und Vertretungsperson wissen, wo sie liegt.
- Ich habe eine Lösung, damit sie im Notfall schnell gefunden wird.
- Ich habe mir einen Termin gesetzt, um sie regelmässig zu überprüfen.
Wie SwissCare Züri Sie dabei unterstützen kann
Wenn eine Patientenverfügung erstellt ist, beginnt oft der zweite Teil, nämlich sie im Alltag sinnvoll zu verankern. SwissCare Züri unterstützt Sie dabei, dass Ihre Dokumente, Ihre Ansprechpersonen und Ihre Pflegeplanung zusammenpassen. Das ist besonders wertvoll, wenn bereits eine Erkrankung besteht, wenn Angehörige weit weg wohnen oder wenn der Wunsch nach Stabilität zu Hause im Vordergrund steht.
Wenn Sie möchten, besprechen wir mit Ihnen, wie Ihre Patientenverfügung in die Betreuung zu Hause integriert werden kann, wie die Kommunikation mit Angehörigen gelingt und welche nächsten Schritte für Notfallsituationen sinnvoll sind.
Kontaktieren Sie SwissCare Züri, wenn Sie Ihre Patientenverfügung nicht nur ausfüllen, sondern wirklich alltagstauglich und entlastend organisieren möchten.
Quellen
- https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/news/mitteilungen/neues-verordnungsrecht-ab-1-nov-2024.html
- https://swissethics.ch/news/2024/07/15/update-neues-verordnungsrecht-gilt-ab-1-november-2024
- https://www.srk-zuerich.ch/sites/default/files/2024-02/patientenverfuegung-wegleitung-srk.pdf
- https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/politik-staat/gesetze-beschluesse/register_zuercher_gesetzessammlung_2024.pdf
- https://www.sjz.ch/de/artikel/2504-0650-2016-0104/die-patientenverfugung-errichtung-und-gesetzlicher-inhalt?q=en%2Fartikel%2F2504-0650-2016-0101%2Furteil-6b10612014-vom-18-april-2016-bge-publikation&ausgabe=12
- https://www.stadt-zuerich.ch/de/gesundheit/medizinische-versorgung/pflege/patientenverfuegung.html
- https://www.samw.ch/dam/jcr:b97ebb7d-5cf1-4f5c-9c6b-7c2c61c5581f/rechtsgutachten_aerztliche_notfallverordnung_2024_d.pdf
- https://www.zurich.de/-/media/project/zwp/germany/br/documents/verbraucherinformationen/871331752_pflegestarter_verbraucherinformationen_2024_01.pdf
- https://leitfaden.samw.fmh.ch/rechtlicher-leitfaden/3-grundlagen-der-behandlung/34-patientenverfugung.cfm
- https://aerzte-zh.ch/patientinnen-und-patienten/patientenverfuegung
Wenn Sie Ihre Patientenverfügung in Zürich sicher, auffindbar und im Pflegealltag gut abgestimmt haben möchten, unterstützt Sie SwissCare Züri persönlich und kompetent.
