Patientenverfügung Schweiz mit Expertentipps für klare Entscheidungen

Auszug

Eine Patientenverfügung gibt Ihnen in der Schweiz die Kontrolle über medizinische Entscheidungen, falls Sie selbst nicht mehr urteilsfähig sind. Hier finden Sie praxisnahe Expertentipps, wie Sie Ihr Dokument klar formulieren, korrekt aufbewahren und regelmässig aktualisieren.

Split-Screen Bild mit türkiser Tipp-Fläche und einer Pflegesituation, in der eine Seniorin mit Angehöriger und Pflegekraft eine Patientenverfügung bespricht.

Eine Patientenverfügung ist mehr als ein Formular. Sie ist ein persönlicher Kompass für Situationen, in denen Sie selbst nicht mehr urteilsfähig sind. Gerade dann, wenn medizinische Entscheidungen schnell gefällt werden müssen, kann ein klarer Wille viel Druck von Angehörigen nehmen und dem Behandlungsteam Sicherheit geben.

Viele Menschen schieben das Thema vor sich her, weil es emotional ist. Gleichzeitig erleben wir in der Pflege immer wieder, wie entlastend eine gut gemachte Patientenverfügung wirkt, sobald es ernst wird. Sie sorgt dafür, dass medizinische Massnahmen zu Ihren Werten passen und nicht zu Vermutungen.

Was in der Schweiz rechtlich gilt

In der Schweiz ist die Patientenverfügung im Zivilgesetzbuch in den Artikeln 370 fortfolgende geregelt. Urteilsfähige Personen können darin im Voraus festlegen, welchen medizinischen Behandlungen sie zustimmen und welche sie ablehnen, falls später eine Urteilsunfähigkeit eintritt. Dazu gehört auch, dass lebenserhaltende Massnahmen verweigert werden können.

Für Ärztinnen und Ärzte ist eine gültige Patientenverfügung grundsätzlich verbindlich. Abweichungen sind nur dann vorgesehen, wenn der Inhalt gegen gesetzliche Vorgaben verstösst oder begründete Zweifel bestehen, dass die Verfügung nicht dem freien Willen entspricht. Wenn sich Angehörige und Behandlungsteam nicht einigen können, ist es möglich, die Erwachsenenschutzbehörde einzubeziehen. Wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist, greifen die gesetzlichen Regeln zur Stellvertretung und im medizinischen Alltag wird häufig unter Zeitdruck anhand der aktuellen Situation entschieden.

Welche Inhalte wirklich helfen

Viele Verfügungen sind zu allgemein. Das klingt zunächst sympathisch, führt aber im Spital oder in der Langzeitpflege oft zu Unsicherheit. Hilfreich ist, wenn Sie Ihre Wünsche so formulieren, dass sie in konkreten Situationen anwendbar sind. Das gelingt am besten, wenn Sie nicht nur einzelne Massnahmen aufzählen, sondern den dahinterliegenden Wunsch beschreiben, etwa Lebensverlängerung um jeden Preis oder Lebensqualität mit Fokus auf Symptomlinderung.

Typische Bereiche, die Sie in der Schweiz regeln können, betreffen lebenserhaltende Massnahmen, intensivmedizinische Behandlungen und die Frage, ob bei schwerer Prognose eher reduziert oder weiter behandelt werden soll. Ebenfalls wichtig sind klare Aussagen zur Schmerztherapie und zu palliativen Massnahmen.

  • Lebenserhaltende Massnahmen wie künstliche Beatmung, Reanimation und Verlegung auf eine Intensivstation

  • Eingriffe und Belastungen wie Operationen, invasive Diagnostik oder langwierige Therapien bei geringer Aussicht auf Erholung

  • Behandlungsziele mit Fokus auf Lebensverlängerung oder auf Lebensqualität mit Symptomkontrolle

  • Palliative Versorgung inklusive ausreichender Schmerzmittel und unterstützender Massnahmen, auch wenn dadurch Nebenwirkungen entstehen können

  • Ernährung und Flüssigkeit mit Aussagen zu künstlicher Ernährung oder Infusionen in bestimmten Situationen

Ein praxistauglicher Tipp ist, dass Sie in einem kurzen Abschnitt beschreiben, was für Sie ein akzeptables Leben bedeutet. Dazu gehören für viele Menschen die Fähigkeit, mit anderen in Kontakt zu sein, selbst zu essen oder Entscheidungen zu verstehen. Solche Sätze helfen dem Behandlungsteam, Ihre Haltung auch in komplexen Situationen besser zu übertragen.

Vertretungsperson bestimmen und vorher wirklich sprechen

In der Patientenverfügung können Sie eine Person bestimmen, die Sie medizinisch vertreten soll. Das ist besonders hilfreich, weil nicht jede Situation bis ins Detail vorhersehbar ist. Eine Vertretungsperson kann dann in Ihrem Sinn entscheiden, wenn es Grauzonen gibt oder wenn mehrere Optionen medizinisch möglich sind.

Die stärkste Verfügung entsteht, wenn Dokument und Gespräch zusammenpassen. Sprechen Sie mit Ihrer Vertretungsperson frühzeitig über Ihre Werte, Ihre Ängste und auch darüber, welche Belastungen Sie nicht möchten. Damit vermeiden Sie, dass Ihre Vertrauensperson später zwischen verschiedenen Familienmeinungen aufgerieben wird.

  • Wählen Sie eine Person, die auch in Stresssituationen ruhig bleibt und Ihren Willen vertreten kann

  • Bestimmen Sie eine Ersatzperson, falls die erste Person nicht erreichbar oder selbst krank ist

  • Geben Sie praktische Hinweise, etwa wo das Dokument liegt und wer im Notfall informiert werden soll

Form, Sprache und typische Stolpersteine

Damit eine Patientenverfügung gültig ist, muss sie schriftlich vorliegen, datiert und unterschrieben sein. Sie kann handschriftlich oder maschinell erstellt werden. Entscheidend ist, dass Sie beim Erstellen urteilsfähig waren und nicht unter Druck gehandelt haben.

In der Praxis scheitert die Umsetzung selten an der Unterschrift, sondern an unklaren Formulierungen. Wenn ein Satz mehrere Interpretationen zulässt, entsteht im Ernstfall Diskussion, die Zeit kostet und Angehörige belastet.

  • Vermeiden Sie Widersprüche, etwa maximale Therapie und gleichzeitig keine intensivmedizinischen Massnahmen

  • Nutzen Sie klare Bedingungen, zum Beispiel bei dauerhaft schwerer Hirnschädigung oder bei sehr geringer Aussicht auf Erholung

  • Schreiben Sie verständlich und nicht nur in Fachsprache, damit auch Angehörige den Inhalt sicher erklären können

Ein guter Weg ist, nach dem Schreiben einen Realitätscheck zu machen. Stellen Sie sich drei Situationen vor, etwa akuter Unfall, fortgeschrittene Krankheit, schwere Hirnschädigung. Prüfen Sie, ob Ihre Verfügung in jeder dieser Situationen eine klare Richtung vorgibt.

Was im Ernstfall passiert und wie Sie die Umsetzung erleichtern

Wenn Sie urteilsunfähig werden, wird im medizinischen Ablauf nach einer Patientenverfügung gesucht. Ist sie vorhanden und zugänglich, dient sie als verbindliche Grundlage. Ist sie nicht auffindbar, wird häufig nach Angehörigen und nach einer Vertretungsperson gefragt. Das kostet wertvolle Zeit, gerade bei Notfällen.

Darum gehört zur Patientenverfügung immer auch ein einfacher Plan für die Auffindbarkeit. Sie können das Dokument zuhause an einem fixen Ort aufbewahren, eine Kopie Ihrer Vertretungsperson geben und Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt informieren. Sinnvoll ist auch, im Portemonnaie einen Hinweis zu tragen, dass eine Patientenverfügung existiert und wo sie liegt.

  • Informieren Sie Ihre wichtigsten Menschen, damit im Notfall niemand suchen muss

  • Geben Sie eine Kopie an die Vertretungsperson und auf Wunsch an die Hausarztpraxis

  • Halten Sie die Kontaktdaten der Vertretungsperson aktuell

Ändern, widerrufen und regelmässig aktualisieren

Ihre Patientenverfügung ist nicht in Stein gemeisselt. Sie können sie jederzeit ändern oder widerrufen. In der Praxis ist es sinnvoll, alle zwei bis vier Jahre zu prüfen, ob der Inhalt noch zu Ihrer Lebenssituation passt. Ein Umzug, eine neue Diagnose, eine geänderte familiäre Situation oder eine neue Haltung zu Belastungen können gute Gründe sein, den Text anzupassen.

Wenn Sie grössere Änderungen machen, ist eine neue Version meist klarer als viele handschriftliche Ergänzungen. Achten Sie darauf, dass Datum und Unterschrift auf der aktuellen Version stehen. Vernichten Sie ältere Versionen, damit im Ernstfall nicht zwei widersprüchliche Dokumente im Umlauf sind.

Zürich und die Jahre 2024 bis 2026

Im Kanton Zürich gibt es für die Patientenverfügung keine speziellen kantonalen Neuerungen, die den Kern der Regelung verändern. Die Rechtsgrundlage ist bundesrechtlich stabil. Auch wenn im Gesundheitswesen weitere Anpassungen diskutiert werden, etwa bei Tarifsystemen oder bei Datenthemen, bleibt die Patientenverfügung als persönliches Vorsorgedokument unabhängig davon ein zentraler Baustein. Für Sie bedeutet das, dass eine gut formulierte Verfügung auch in den nächsten Jahren verlässlich bleibt.

Wenn Sie in Zürich mit einer Spitex Zürich oder einer privaten Pflegeorganisation arbeiten, ist es hilfreich, dass auch das Pflegeteam weiss, dass eine Patientenverfügung existiert und wer Ihre Vertretungsperson ist. So vermeiden Sie Doppelspurigkeiten und Missverständnisse, wenn sich Zustände plötzlich verändern.

So unterstützt SwissCare Züri Sie dabei

SwissCare Züri ist die herzliche, kompetente Alternative, wenn Sie sich nicht allein durch sensible Themen kämpfen möchten. Wir helfen Ihnen, Ihre medizinischen Wünsche in alltagstaugliche Sprache zu bringen, damit Angehörige und Fachpersonen im Ernstfall sicher handeln können. Auf Wunsch beziehen wir Ihre Vertrauensperson in ein gemeinsames Gespräch ein, damit alle Beteiligten denselben Stand haben.

Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie auch bei der praktischen Umsetzung, etwa bei der Frage, wo Kopien sinnvoll deponiert werden und wie Ihr Umfeld informiert wird, ohne dass es sich schwer anfühlt.

Nehmen Sie Kontakt mit SwissCare Züri auf und lassen Sie uns gemeinsam eine Patientenverfügung gestalten, die zu Ihnen passt und im Alltag wirklich funktioniert.

Quellen

Wenn Sie Ihre Patientenverfügung klar, gültig und beruhigend für alle gestalten möchten, begleitet Sie SwissCare Züri Schritt für Schritt persönlich.

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